Uneinheitliche Regelungen für das 2. Staatsexamen

Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn unter der Woche die Entscheidung über die Neuregelung zum schriftlichen Staatsexamen der Medizinstudenten in diesem Frühjahr den einzelnen Bundesländern übertragen hat, zeigt sich nun das Ergebnis dieses föderalistischen Systems. Denn anders als das noch beispielsweise die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) gefordert hatte, ist die Entscheidung alles andere als einheitlich.

Die Coronakrise wirkt sich nicht für alle Medizinstudenten gleich aus: Bei der Durchführung des 2. Staatsexamens backt jedes Bundesland seine eigenen Brötchen.Die Gesundheitsminister von Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg sehen in der SARS-CoV-2-Pandemie kein Problem für die Durchführung der schriftlichen Examensprüfungen (M2) an dem ursprünglich geplanten Termin, dem 15. bis 17. April. Ganz anders sieht es im Süden Deutschlands aus: Hier müssen die Examensanwärter nach monatelangen Lernorgien ihre Pläne über den Haufen werfen. Die zuständigen Gesundheitsminister von Bayern und Baden-Württemberg entschieden sich nämlich bereits am Mittwoch dazu wegen des Infektionsrisiko während der Prüfungen auf diese zu verzichten, sodass die betroffenen Medizinstudenten dort im kommenden Jahr nach ihrem Praktischen Jahr (PJ) sowohl das mündliche als auch das schriftliche Staatsexamen zu absolvieren haben.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können die Medizinstudenten des diesjährigen Examensjahrgangs sogar wählen, ob sie zur schriftliche Prüfung lieber jetzt im April oder nächstes Jahr nach ihrem PJ antreten möchten. Brandenburg hat bisher noch keine Regelung zur der Problematik getroffen.

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